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Leistungsbild laut Baustellenverordnung 

Planungsphase:

  • Bestandsaufnahme vorhandener Unterlagen.

    • Benötigte Unterlagen: Entwurfsplanung, Baubeschreibung, Kostenberechnung.

  • Beratung des Bauherrn zum Entwurf hinsichtlich der Arbeitssicherheit.

  • Beratung des Bauherrn zum Entwurf hinsichtlich späterer Wartungsarbeiten auf die zu erwartenden Nutzungskosten.

  • Erstellen einer "Unterlage für spätere Arbeiten an Bauwerken" (Sicherheitskonzept für Arbeiten in der Nutzungsphase des Gebäudes).

  • Überprüfen der Ausführungspläne hinsichtlich der Arbeitssicherheit.

    • Benötigte Unterlagen: Ausführungspläne, Schalpläne, Installationspläne für Heizung, Sanitär, Elektroanlagen (Vorabzüge).

  • Konzept SIGEPLAN, grobes Ablaufschema der Arbeiten, Sicherheitstechnik.

    • Benötigte Unterlagen: Entwurf eines Bauzeitenplanes des Architekten (Planers).

  • Beratung zur Einbindung der sicherheitstechnischen Positionen in die LV's.

  • Beratung bei der Auswertung der Angebote in Fragen der Arbeitssicherheit.

    • Benötigte Unterlagen: Preisspiegel der betroffenen Gewerke, Nebenangebote.

  • Feinplanung SIGEPLAN, Ablaufschema der Arbeiten, Sicherheitstechnik.

  • Beratung zur Bauvertragsgestaltung hinsichtlich der Sicherheitskoordination und Meldepflichten.

    • Benötigte Unterlagen: Bauvertragsentwurf des Bauherrn.

  • Teilnahme an Baubesprechungen zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus.

  • Holen und Einarbeitung der Gefährdungsbeurteilung der Unternehmen.

    • Benötigte Unterlagen: Firmenliste der beauftragten Unternehmen.

  • Erstellen der Vorankündigung an sie zuständige Arbeitsschutzbehörde.

  • Ausführungsphase

  • Einführungsgespräch mit allen Unternehmern vor Beginn der Arbeiten.

  • Turnusmäßige Begehung der Baustelle, Protokollierung.

  • Beratung zu sicherheitsrelevanten Vorschlägen bei der Ausführung durch z. B.: Gegenvorschläge des Unternehmers, vorzugsbedingte Abweichungen vom Bauablauf, unerwartete Nachbesserungen, Nachtragsforderungen.

    • Benötigte Unterlagen: Bauablauf- und/oder sicherheitsrelevanter Schriftverkehr aller Beteiligten in Kopie.

  • Ändern bzw. Fortschreiben des SIGEPLAN bei gravierenden Abweichungen.