Leistungsbild laut Baustellenverordnung
Planungsphase:
Bestandsaufnahme vorhandener Unterlagen.
Beratung des Bauherrn zum Entwurf hinsichtlich der Arbeitssicherheit.
Beratung des Bauherrn zum Entwurf hinsichtlich späterer Wartungsarbeiten auf die zu erwartenden Nutzungskosten.
Erstellen einer "Unterlage für spätere Arbeiten an Bauwerken" (Sicherheitskonzept für Arbeiten in der Nutzungsphase des Gebäudes).
Überprüfen der Ausführungspläne hinsichtlich der Arbeitssicherheit.
Benötigte Unterlagen: Ausführungspläne, Schalpläne, Installationspläne für Heizung, Sanitär, Elektroanlagen (Vorabzüge).
Konzept SIGEPLAN, grobes Ablaufschema der Arbeiten, Sicherheitstechnik.
Beratung zur Einbindung der sicherheitstechnischen Positionen in die LV's.
Beratung bei der Auswertung der Angebote in Fragen der Arbeitssicherheit.
Feinplanung SIGEPLAN, Ablaufschema der Arbeiten, Sicherheitstechnik.
Beratung zur Bauvertragsgestaltung hinsichtlich der Sicherheitskoordination und Meldepflichten.
Teilnahme an Baubesprechungen zur Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus.
Holen und Einarbeitung der Gefährdungsbeurteilung der Unternehmen.
Erstellen der Vorankündigung an sie zuständige Arbeitsschutzbehörde.
Ausführungsphase
Einführungsgespräch mit allen Unternehmern vor Beginn der Arbeiten.
Turnusmäßige Begehung der Baustelle, Protokollierung.
Beratung zu sicherheitsrelevanten Vorschlägen bei der Ausführung durch z. B.: Gegenvorschläge des Unternehmers, vorzugsbedingte Abweichungen vom Bauablauf, unerwartete Nachbesserungen, Nachtragsforderungen.
Ändern bzw. Fortschreiben des SIGEPLAN bei gravierenden Abweichungen.